Gebührenordnung/Honorar

Für die medizinische Versorgung Ihres Tieres gibt es keine staatlichen Krankenkassen. Daher sind die anfallenden Kosten für die Behandlung Ihres Tieres noch in unserer Praxis in bar oder per EC Karte zu begleichen.

Wie für Ärzte gibt es auch für Tierärzte eine Gebührenordnung, die Preise für die einzelnen Leistungen verbindliche festlegt. Die Gebührenordnung gibt einen Rahmen vor innerhalb dessen der Tierarzt die Höhe seines Honorars festlegen kann. Die Preise für spezielle Leistungen können daher von Tierarzt zu Tierarzt variieren, jedoch einen gewisse Höhe niemals unterschreiten. Sinn dieser Regelung ist es zu verhindern, das durch Preiskampf und Konkurrenzdruck die Qualität der medizinischen Leistungen einen gewissen Standard nicht unterschreitet und somit die Genesung ihres Tieres gefährdet oder verzögert.

Unser Anspruch ist es für ihr Tier eine medizinische Leistung zu erbringen oder permanent bereitzuhalten die diesen Standard deutlich übertrifft, so dass wir einen höheren als den einfachen Gebührensatz berechnen, um diese Versorgung auch weiterhin gewährleisten zu können.

Vielen Menschen werden sich erst bei einem Tierarztbesuch der Kosten einer medizinischen Versorgung bewusst, da Sie es von eigenen Artzbesuchen aufgrund des Krankenkassensystem nicht gewohnt sind überhaupt etwas zu bezahlen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie selber Zeit ihres Lebens Monat für Monat eine Menge Geld an Ihre eigene Krankenkasse zahlen, obwohl sie ja eigentlich vollkommen gesund sind. Die Kosten die für die Behandlung Ihres Tieres nur dann entstehen, wenn es denn tatsächlich einmal im Laufen seines Lebens erkrankt, sind daher vergleichsweise niedrig.